Welche Auswirkungen hat die Unister Insolvenz auf vermittelte Kreuzfahrten?

Der Leipziger Reisevermittler ist in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Foto: lenthe/touristik-foto.de

Nach der Unister Insolvenz steht für viele Kreuzfahrer die Frage im Raum: Kann ich meinen Urlaub noch ohne Probleme antreten?

(nb) Zur Zeit sind folgende Unternehmen von der Insolvenz betroffen: Unister-Holding, Urlaubstours GmbH und nun auch die Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH, die Unister GmbH sowie die U-Deals GmbH.

Unister vermittelt über Ab-in-den-Urlaub.de neben vielen anderen Angeboten auch Kreuzfahrten, unter anderem werden dort Kreuzfahrten von TUI Cruises, Cunard, MSC und Hapag Lloyd geführt. Können die Reisen nach der Insolvenz der Holding noch angetreten werden?
Ab-in-den Urlaub.de ist von der Insolvenz der bisherigen Gesellschaften nicht direkt betroffen, da es sich um ein eigenständiges Unternehmen handelt, sie vermittelt Reisen als Unister-Tochtergesellschaft und ist zum jetzigen Zeitpunkt auch noch vollumfänglich erreichbar und Buchungen sind weiterhin möglich.  Insolvenzverwalter Flöther sagte dazu: „Die Portale werden von eigenständigen Unternehmen betrieben, die nicht von der Insolvenz betroffen sind.“

Bei der Urlaubstours sichert die Kundengeldabsicherung der Generali Versicherung AG jedoch ab dem 19. Juli eine reibungsfreie Durchführung der Reise in vollem Umfang ab. Das bedeutet auch: Diese Reisen können weiter angetreten werden. Die gebuchten Leistungen werden voll erbracht. Flöther, der auch der vorläufige Insolvenzverwalter der Holding ist, führt alle insolventen Unternehmen fort und bemüht sich um eine Perspektive für die Unternehmensgruppe.

Die täglichen Meldungen sollten aber zur Vorsicht mahnen. Wenn Flüge von eigenständig von Kreuzfahrern zum Starthafen gebucht wurden oder die Verlängerung zur Kreuzfahrt über eines der Portale von Unister gebucht wurde, empfiehlt es sich die aktuelle Entwicklung im Blick zu behalten.

Unter www.unister.de/faq-insolvenz hat der vorläufige Insolvenzverwalter eine FAQ-Liste veröffentlicht, die den aktuellen Stand zusammenfasst. Diese Liste wird laufend aktualisiert.

Update 21.07.2016 16:30 Uhr:   Buchungen über die Reiseportale der insolventen UNISTER Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften sind ab sofort gesichert. Die Portale der Unternehmensgruppe treten inzwischen ausschließlich als Vermittler von Leistungen auf. Potenziell risikobehaftete direkte Vertragsbeziehungen zwischen Kunden und Unister sind damit ausgeschlossen. „Kunden, die ab jetzt bei Unister-Portalen buchen, können damit sicher sein, dass sie die gebuchte Reiseleistung auch vollständig erhalten“, betonte der vorläufige Insolvenzverwalter Prof. Lucas F. Flöther.

Oliver Asmussen

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