Air Berlin-Pleite: Was Kreuzfahrtreisende jetzt wissen müssen

Individuell anreisende Kreuzfahrtpassagiere müssen sich kümmern. Foto: Air Berlin
Individuell anreisende Kreuzfahrtpassagiere müssen sich kümmern. Foto: Air Berlin

Individuelle Anreise oder gebuchtes Paket über die Reederei

Durch fast alle Medien spukt aktuell das Gespenst der Air Berlin-Pleite. Viele Flugreisende sind verunsichert: Was ist jetzt zu tun? Finden die bereits gebuchten Flüge bei Air Berlin oder Niki Luftfahrt auch noch statt, wenn die Unternehmen längst verkauft sind? Wie komme ich zu meinem Schiff? Wir haben für Euch die wichtigsten Antworten zusammengetragen.

Die zweitgrößte deutsche Airline steht unmittelbar vor dem Verkauf. Experten rechnen mit der Zerteilung der Unternehmensgruppe. Bei Kreuzfahrtgästen, die eine individuelle Anreise mit Air Berlin oder der Ferienflugtochter Niki zum Schiff geplant haben, gibt es viele Unsicherheiten.

Individuell Anreisende sind im Nachteil

Wichtig ist, wann wurde das Ticket gekauft. Am 15. August 2017 meldete Air Berlin Group, zu der auch Niki gehört, die Insolvenz in Eigenverwaltung an. Eine Bundesbürgschaft sorgt aktuell dafür, dass der Flugbetrieb weitergeht. Vorallem auf den Landstrecken werden die Flugkapazitäten der Air Berlin durch die Tourismusunternehmen dringend benötigt. Solange das so bleibt, behalten auch die Tickets weiter die Gültigkeit. Sollte der Flug – zur Zeit nur in Einzelfällen – gestrichen werden, fällt das bereits bezahlte Geld an den Insolvenzverwalter und wird der Insolvenzmasse zugeschlagen. Fällt der Flug aus, am besten auf den nächst möglichen Flug umbuchen lassen. Der Reisende wird quasi selbst zum Gläubiger und muss dieses beim Insolvenzverwalter anzeigen und hoffen, dass nach Abzug aller Forderungen an Air Berlin auch noch das bereits bezahlte Ticket bezahlt werden kann. Dies gilt nur für Flugtickets die vor dem 15. August 2017 gebucht wurden.

Wer sein Ticket nach dem 15. August gekauft hat, hat offensichtlich etwas bessere Karten. Wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten, haben die Insolvenzverwalter ein sogenanntes Anderkonto, eine spezielle Form des Treuhandkontos, eingerichtet. Wer sein Ticket jetzt kauft, zahlt auf das Treuhandkonto ein und die Airline bekommt nur Geld, wenn der Flug auch tatsächlich durchgeführt wird. Sollte der Flug abgesagt werden oder wegen des Verkaufs an eine andere Airline nicht stattfinden, würde der Ticketpreis zurückerstattet. Leider gibt es weder von Air Berlin, noch vom Insolvenzverwalter, eine offizielle Stellungnahme zu dem Anderkonto. Dieses Vorgehen ist aber sehr wahrscheinlich, da es Vertrauen der Verbraucher stärkt und sonst niemand mehr bei der Airline buchen würde.

In beiden Fällen gilt: Wer seine Kreuzfahrt wegen der Air Berlin-Pleite verpasst, hat keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Das ist das Risiko einer individuellen Anreise. Wer das Risiko nicht scheut und dennoch bei Air Berlin oder Niki buchen möchte, sollte dies über das Reisebüro tun. Die qualifizierten Mitarbeiter haben die aktuellen Entwicklungen im Blick und können gegebenfalls eine passende Alternative suchen.

Der Verkauf von Air Berlin wird sich wohl noch etwas hinziehen. Viele Airlines bieten um die verschiedenen Geschäftsbereiche von Air Berlin mit. Letztlich hat der Gläubigerausschuss das letzte Wort. Es gibt aber begründete Hoffnung, dass die meisten Flüge von Air Berlin durch die übernehmende Airline durchgeführt werden und gerade die Ferienflieger ihre Kapazitäten anpassen. So muss wahrscheinlich niemand Zuhause bleiben.

Anreisepakete der Reedereien

Wer das Anreisepaket der Reedereien gebucht hat, braucht sich keine Gedanken zu machen. Auch wenn Passagiere jetzt auf eine Air Berlin oder Niki-Maschine gebucht sind. Beim Anreisepaket der Reedereien greift nämlich das Pauschalreiserecht. Flug, Transfer zum Schiff und die Kreuzfahrt bilden eine Pauschalreise. Hier haftet im Zweifel der Veranstalter und er ist entsprechend abgesichert.

Die Reedereien nutzten in der Vergangenheit häufig die Flieger von Air Berlin und Niki um ihre Passagieranreisen zu organisieren. Doch sollte es auch nur Anzeichen dafür geben, dass Flüge nicht gesichert sind, dann werden die Kreuzfahrtunternehmen nachsteuern und auf andere Fluggesellschaften ausweichen. Dafür sind sie in der Pflicht. Das gilt sowohl für Vollcharter, als auch Teilcharter. Niemand hat im übrigen mehr Interesse an einem geregelten An- bzw. Abreisevorgang als die Reedereien selbst.

Folgende Meldung veröffentlichte AIDA dazu:

Kei Grund zur Panik, wie AIDA hier im Beitrag, haben alle Reedereien die Vorgänge rund um Air Berlin im Blick. Foto: Screenshot
AIDA und die anderen Reedereien haben den Ablauf der Air Berlin Insolvenz fest im Blick. Foto: Screenshot

 

Nicole Deutzmann-Asmussen
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