Falscher Kreuzfahrtarzt zu Haftstrafe verurteilt

Falscher Doc praktizierte auf einem AIDA-Schiff. (Symbolbild) Foto: lenthe/touristik-foto.de

Ein falscher Narkosearzt wurde vom Berliner Landgericht zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Er behandelte auf einem AIDA-Schiff etwa 1300 Passagiere.

(al) Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, aber ein falscher Narkosearzt wurde vom Berliner Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der angeklagte Krankenpfleger aus Sachsen-Anhalt gestand vor Gericht, dass er seit 2010 mit einem angeblichen Doktortitel und einer gefälschten Arztzulassung fünf Jahre lang als Anästhesist und Arzt für Intensivmedizin praktiziert hat. Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte habe eine Lebenslüge aufgebaut um sich aufzuwerten und das höhere Gehalt eines Arztes zu beziehen.

Der 41-Jährige war dank seines frisierten Lebenslaufes als Koordinator der Deutschen Stiftung Organtransplantation sowie als Dozent an der Charité Klinik in Berlin tätig. Als angeblicher Narkosearzt führte er 41 Anästhesien durch, bevor er für zehn Monate auf einem AIDA-Schiff als Bordarzt tätig war. Ermittler haben herausgefunden, dass der Mann mehr als 1300 Passagiere behandelt hat.

Etwa zehn Jahre lang konnte der Hochstapler unbemerkt als Arzt arbeiten, dann zogen Beamte der Bundespolizei den angeblichen Mediziner aus dem Verkehr. Aufgeflogen war der Schwindel erst, als der falsche Doktor einen zweiten Vornamen in einen neuen Arztausweis eintragen lassen wollte. Zweifel an seiner Qualifikation haben bis zu seiner Verhaftung nicht bestanden.

Nun folgte der Urteilsspruch. Drei Jahre muss der angebliche Mediziner wegen gefährlicher Körperverletzung, Betrug, Titelmissbrauch und Freiheitsberaubung im Zusammenhang mit den durchgeführten Narkosen ins Gefängnis. Das Gericht blieb hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft, diese hatte drei Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Die Anwälte des Angeklagten beantragten eine Strafe zur Bewährung. Da noch unklar ist, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden, blieb der falsche Doktor unter Meldeauflagen auf freiem Fuß.

Nicole Deutzmann-Asmussen
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